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Gut zu wissen

Finanzierung – verständlich erklärt

Die Finanzierung muss kein Hindernis sein. Tagespflege ist eine eigene Leistung der Pflegeversicherung und kann zusätzlich zu Pflegegeld und ambulanten Pflegesachleistungen genutzt werden – ohne dass diese gekürzt werden.

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

Die Rechnung besteht aus zwei Teilen: dem, was die Pflegekasse übernimmt, und dem, was grundsätzlich privat zu tragen ist.

Übernimmt in der Regel die Pflegekasse

  • Pflegebedingte Aufwendungen der teilstationären Pflege
  • Betreuung und soziale Begleitung
  • Medizinische Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung
  • Notwendige Beförderung zwischen Wohnung und Tagespflege

Alles zusammen jedoch nur bis zum monatlichen Höchstbetrag Ihres Pflegegrades.

Bleibt grundsätzlich Eigenanteil

  • Unterkunft
  • Verpflegung
  • Gesondert berechenbare Investitionskosten – bei Wohnsitz in Niedersachsen übernimmt sie der Landkreis Schaumburg
  • Pflegekosten oberhalb des Budgets Ihres Pflegegrades

Der Entlastungsbetrag kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eingesetzt werden, um verbleibende Eigenkosten anteilig zu decken.

Leistungsbeträge der Pflegekasse

Monatliche Höchstbeträge für teilstationäre Tages- und Nachtpflege.

Pflegekassenbudget für Tagespflege pro Monat · Stand 2026
PflegegradTagespflege pro MonatEntlastungsbetrag pro Monat
kein Pflegegrad0 €0 €
Pflegegrad 1kein eigenes Budgetbis zu 131 €
Pflegegrad 2721 €bis zu 131 €
Pflegegrad 31.357 €bis zu 131 €
Pflegegrad 41.685 €bis zu 131 €
Pflegegrad 52.085 €bis zu 131 €

Stand: 2026. Die Beträge werden zentral in assets/data/preise.js?v=76a82806 gepflegt. Maßgeblich ist immer die Entscheidung Ihrer Pflegekasse.

Tagespflege kürzt Ihre übrigen Leistungen nicht Das Budget für teilstationäre Pflege steht zusätzlich zur Verfügung. Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen können nach aktuellem Stand daneben in voller Höhe weiter genutzt werden.

Unsere Preise

Alle Beträge gelten je Besuchstag. Stand der Preisliste: 01.07.2026.

Pflegesatz je Besuchstag
PflegegradPflegesatz
Pflegegrad 148,76 €
Pflegegrad 261,12 €
Pflegegrad 372,35 €
Pflegegrad 483,59 €
Pflegegrad 589,20 €

Die Ausbildungsumlage ist in diesen Sätzen bereits enthalten und wird nicht zusätzlich berechnet.

Investitionskosten – nur bei Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen

Für Gäste mit Wohnsitz in Niedersachsen übernimmt der Landkreis Schaumburg die gesondert berechenbaren Investitionskosten. Für Sie fällt dafür nichts an.

Gäste mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen – in unserem Einzugsgebiet betrifft das Eisbergen, das zu Porta Westfalica gehört – zahlen 13,44 € je Besuchstag. Bei zwei Besuchstagen pro Woche sind das rund 116 € im Monat zusätzlich zum unten genannten Eigenanteil. Im Kostenrechner lässt sich der Wohnort auswählen; er rechnet den Betrag dann automatisch mit.

Unterkunft und Verpflegung je Besuchstag
Unterkunft (klimatisierte Räumlichkeiten)13,79 €
Verpflegung5,33 €
Zusammen19,12 €

Dieser Anteil ist grundsätzlich selbst zu tragen – dafür lässt sich der Entlastungsbetrag einsetzen.

Fahrdienst je Besuchstag
StreckePreis
Einfache Fahrt bis 10 km8,84 €
Hin- und Rückfahrt bis 10 km17,68 €
Einfache Fahrt ab 10 km9,67 €
Hin- und Rückfahrt ab 10 km19,34 €
Rollstuhltransport, einfache Fahrt11,44 €
Rollstuhltransport, Hin- und Rückfahrt22,88 €

Der Fahrdienst wird zusammen mit der Pflege aus dem Tagespflegebudget Ihrer Pflegekasse bezahlt.

Ein Rechenbeispiel

Pflegegrad 3, Wohnsitz in Niedersachsen, zwei Besuchstage pro Woche (rund 8,7 im Monat), Hin- und Rückfahrt bis 10 km:

  • Pflege und Betreuung627,03 €
  • Fahrdienst153,23 €
  • Unterkunft und Verpflegung165,71 €
  • Gesamtkosten im Monat945,97 €
  • abzüglich Pflegekasse− 780,26 €
  • abzüglich Entlastungsbetrag− 131,00 €
  • Voraussichtlicher Eigenanteil34,71 €

Das sind rund 4,00 € je Besuchstag. Ihre Werte können abweichen – rechnen Sie im Kostenrechner mit Ihren eigenen Angaben.

Was zusätzlich übernommen wird Die Betreuungszulage nach § 43b / § 84 SGB XI von 10,27 € je Besuchstag zahlt die Pflegekasse gesondert. Sie erhöht Ihren Eigenanteil nicht und ist in den Beträgen oben deshalb nicht enthalten.

Häufige Fragen zur Finanzierung

Wird mein Pflegegeld gekürzt, wenn ich Tagespflege nutze?

Nein. Nach aktuellem Stand steht das Budget für teilstationäre Pflege zusätzlich zur Verfügung. Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen bleiben davon unberührt.

Was ist der Entlastungsbetrag und wofür kann ich ihn nutzen?

Der Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 € im Monat und steht ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Er kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eingesetzt werden, um verbleibende Eigenkosten anteilig zu decken. Nicht genutzte Beträge lassen sich in gewissem Umfang ansparen.

Sind die Fahrtkosten im Budget enthalten?

Die notwendige Beförderung zwischen Wohnung und Tagespflege zählt grundsätzlich zu den Leistungen der teilstationären Pflege und wird aus demselben Budget bezahlt. Wie sich das im Einzelfall auswirkt, hängt vom Versorgungsvertrag ab – wir erklären es Ihnen im persönlichen Gespräch.

Was passiert, wenn das Budget nicht ausreicht?

Übersteigen die pflegebedingten Kosten den Höchstbetrag Ihres Pflegegrades, tragen Sie die Differenz selbst. Deshalb lohnt es sich, die Zahl der Besuchstage gemeinsam zu planen. Auch dabei beraten wir Sie.

Was ist, wenn ich noch keinen Pflegegrad habe?

Ohne anerkannten Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse keine Kosten der Tagespflege. Sie können den Pflegegrad jederzeit bei Ihrer Pflegekasse beantragen – wir unterstützen Sie, soweit uns das möglich ist, gerne bei den Unterlagen.

Ist die Ausbildungsumlage extra zu zahlen?

Nein. Sie ist in den genannten Pflegesätzen bereits enthalten.

Wie verbindlich ist das Ergebnis des Kostenrechners?

Der Rechner arbeitet mit unseren tatsächlichen Tagessätzen (Stand 01.07.2026) und den gesetzlichen Leistungsbeträgen. Er ist damit eine gute Orientierung. Verbindlich ist er trotzdem nicht: Ihr konkreter Leistungsumfang, Abwesenheitstage und die Entscheidung Ihrer Pflegekasse können das Ergebnis verändern. Einen verbindlichen Betrag nennen wir Ihnen in einem persönlichen Kostenvoranschlag.

Alle Angaben nach bestem Wissen, Stand 2026. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung. Verbindlich sind die Entscheidungen Ihrer Pflegekasse und Ihre individuelle Vergütungsvereinbarung.

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