Übernahme durch die Pflegekasse
Wenn ein Pflegegrad vorliegt, übernimmt die Pflegekasse einen großen Teil der Kosten für den Besuch unserer Tagespflege. Die teilstationäre Pflege (Tages- bzw. Nachtpflege) ist eine eigene Leistung der Pflegeversicherung.
Wichtig:
- Die Pflegekasse finanziert in der Regel die pflegerische Versorgung, Betreuung und medizinisch notwendige Behandlungspflege.
- Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten können als Eigenanteil entstehen – häufig lassen sich diese aber durch weitere Zuschüsse deutlich reduzieren.
Entlastungsbetrag & Zuschüsse
Zusätzlich steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 ein monatlicher Entlastungsbetrag zur Verfügung. Dieser kann unter anderem genutzt werden für:
- Anteile für Unterkunft und Verpflegung in der Tagespflege
- zusätzliche Betreuungsangebote
- Unterstützungsleistungen im Alltag
So kann unsere Tagespflege oft auch bei geringem Pflegebedarf gut finanziert werden.
Kombination mit ambulanter Pflege oder Pflegegeld
Leistungen der Tagespflege können mit Pflegegeld oder ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden. Häufig bleibt das Pflegegeld ganz oder teilweise bestehen, obwohl unsere Tagespflege zusätzlich besucht wird.
Damit bleibt maximale Flexibilität: tagsüber Betreuung bei uns, abends das vertraute Zuhause.
Was unsere Tagespflege kostet – und wann Eigenanteile entstehen
Die Höhe des Eigenanteils hängt ab von:
- Ihrem Pflegegrad
- der Anzahl der Besuchstage pro Woche
- den vereinbarten Leistungen (z. B. Fahrdienst)
In vielen Fällen übernimmt die Pflegekasse die Pflege- und Betreuungskosten vollständig. Eventuelle Eigenanteile für Unterkunft und Verpflegung besprechen wir transparent mit Ihnen und zeigen, wie sich Zuschüsse und Entlastungsbeträge optimal einsetzen lassen.
Weitere Unterstützungen & Alltagserleichterungen
Zusätzlich zur Tagespflege können weitere Leistungen der Pflegeversicherung in Frage kommen, zum Beispiel:
- Pflegehilfsmittel (z. B. Inkontinenzmaterial, Hilfen zur Mobilität)
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Entlastung der Angehörigen
- Zuschüsse für Wohnumfeld-Verbesserungen (z. B. barrierefreies Bad)
Gern unterstützen wir Sie bei der Orientierung und – soweit möglich – bei der Vorbereitung von Anträgen und Nachweisen.
Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick
- Teilstationäre Tages- und Nachtpflege
- Ambulante Pflegesachleistungen oder Pflegegeld
- Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
- Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur Wohnraumanpassung
Bei Fragen zur Finanzierung sprechen Sie uns bitte an – wir nehmen uns Zeit und schauen gemeinsam, welche Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen.